Miet- und WEG- Recht

Bei den meisten Mietverträgen handelt es sich um AGB, da sie zur mehrfachen Verwendung bestimmt sind. Daher unterliegen sie strengen Anforderungen für die Wirksamkeit. Bei der umfassenden Rechtssprechung zu allen denkbaren Regelungen im Mietvertrag – insbesondere zu Schönheitsreparaturen - ist das Aufsetzen und Verstehen von Mietverträgen für einen Rechtsunkundigen nahezu unmöglich. Dies liegt nicht zuletzt an den zahlreichen Urteilen der für Mietrecht zuständigen Senate des BGH in den letzten Jahren, die etliche Neuregelungen für Mieter und Vermieter formuliert haben, die aus dem Gesetz nicht ersichtlich sind. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich!

Aber auch alle Fragen rund um Mieterhöhung, Eigenbedarfskündigung, Nebenkostenabrechnung und Hausordnung werden von uns kompetent beantwortet.