Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geblitzt! Zu geringer Abstand? Zu schnell? Rotlichtverstoß? Droht Führerscheinentzug? Allein die im Bußgeldbescheid behauptete Geschwindigkeitsübertretung sollten Sie nicht immer fraglos hinnehmen. Abhängig vom Messverfahren sind viele Besonderheiten zu beachten, die auch immer wieder zu falschen oder zumindest anzweifelbaren Messergebnissen führen. Durch das Einlegen eines Einspruchs lassen sich oft eine anstehende MPU oder ein drohender Verlust der Fahrerlaubnis vermeiden.

Ein Unfall ist schlimm genug, doch die Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen – ob eigene oder die des Unfallgegners – über das WIE und das WANN der Schadensregulierung sing oft langwierig und genauso ärgerlich. Selbst wenn der Verursachungsbeitrag geklärt ist. Und ohne besondere Rechtskenntnisse zieht man oft den Kürzeren. Wir übernehmen gerne die Diskussionen über Wiederbeschaffungswert, Restwert, Minderwert, Reparaturkosten, Beauftragung eines Gutachters, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten und vieles mehr mit der Versicherung für Sie. Aber selten ist die Schuldfrage so einfach zu beantworten wie bei klassischen Auffahrunfällen – und selbst bei diesen ist nicht immer pauschal derjenige schuld, der auffährt. Rechts vor links, Rechtsfahrgebot, zu hohe Geschwindigkeit, gefährdungssteigernde Eigenschaften des Fahrzeugs und vieles mehr sind zu berücksichtigen.

Wir beraten Sie gern in allen Angelegenheiten des Verkehrsstrafrechts, des Verkehrsunfall- sowie Kfz- Schadensrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten.