Erbrecht

 Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist die Situation für Verwandte und Nahestehende emotional sehr belastend. Im Mittelpunkt stehen daher die Trauer und der Umgang mit dem erlittenen Verlust. Währenddessen sind jedoch wichtige Angelegenheiten rund um Themen wie Erbschein, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwaltung, die Organisation einer Unternehmensnachfolge und vieles mehr zu regeln. Dabei unterstützen wir Sie gern.

Dafür ist es sehr hilfreich, wenn schon zu Lebzeiten wichtige Entscheidungen getroffen und in geordneter Form hinterlegt werden. Ein Testament kann notariell beurkundet oder aber auch einfach handschriftlich abgefasst werden. Die eigenhändige Unterschrift ist Voraussetzung der Wirksamkeit. Erforderlich ist dabei die Testierfähigkeit, die durch Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz beeinträchtigt sein kann, mit der Folge, dass eine Anfechtung des Testaments möglich ist. Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist daher frühzeitig nachzudenken. Jedoch ist es schwierig, im Dschungel von Vermächtnissen und gesetzlicher Erbfolge, Vorerbschaft, Nacherbschaft und Pflichtteilen den Überblick zu wahren. Damit am Ende auch Ihr tatsächlicher Wille hinreichend deutlich wird, so dass es möglichst wenig Missverständnisse und Unklarheiten gibt, beraten wir Sie gern bei der Testamentsgestaltung oder der Errichtung eines Erbvertrages. Dabei sind sowohl die Regeln über die Erbschaftssteuer im Auge zu behalten sowie die Möglichkeit einer Schenkung zu Lebzeiten zu erwägen.