Familienrecht

Wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, gibt es viele wichtige Fragen zu klären. Für eine Scheidung ist ein sog. Trennungsjahr erforderlich, in dem eine räumliche Trennung von Tisch und Bett vorgenommen werden muss. Auch für diese Zeit können bereits Unterhaltsansprüche bestehen. Aber wie ist die Berechnung von Unterhaltsansprüchen vorzunehmen? Inwieweit kann ein Ehrvertrag darauf Einfluss haben? Ist ein Zugewinnausgleich vorzunehmen? Wie werden die Güter des Hausrates aufgeteilt?

Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in jüngster Zeit ist die elterliche Sorge auch bei unverheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam auszuüben. Auch hier ist jedoch das Wohl des Kindes maßgeblich. Immer sollte das Wohl der Kinder im Mittelpunkt der elterlichen Auseinandersetzung stehen. Doch dieses wird sehr oft unterschiedlich und anhand eigener Interessen interpretiert. Die Grundlage für einen geordneten Umgang kann eine Elternvereinbarung sein. Diese kann selbstständig, mit Hilfe des Jugendamts oder vor dem Familiengericht geschlossen werden. Sie sollte ein Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht regeln. Auch die konkrete Ausgestaltung eines gemeinsamen Sorgerechts kann Gegenstand einer solchen Vereinbarung sein.

Wir beraten Sie umfassend in diesen Angelegenheiten sowie auch über Adoption, Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung und mögliche Vorgehensweisen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.