Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz geistigen Eigentums und seiner wirtschaftlichen Nutzung. Sowohl Namensrechte, Erfindungen, Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und somit Urheberrechte im weiteren Sinne unterfallen diesem Sachgebiet, dessen Anwendungsbereich in der Praxis oft weiter geht, als man vermutet. So darf auf online- Auktionsplattformen wie z. B. ebay auch bei Privatverkäufen das Logo des Herstellers der zum Kauf angebotenen Markenware nicht in die Artikelbeschreibung eingefügt werden, da die alleinigen Nutzungsrechte daran der Hersteller hat; dabei handelt es sich um sog. Schutzmarken, wie z. B. Coca Cola. Bei dem Verkauf von Markenware ist noch an anderer Stelle Vorsicht geboten: handelt es sich um ein Plagiat? Welche Anstrengungen müssen vom Verkäufer unternommen werden, dies zu prüfen? Dabei sind an die Sorgfaltspflichten von Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde sicherlich regelmäßig höhere Anforderungen zu stellen als an die von Privatverkäufern; aber was genau muss beachtet werden?

Folge einer Unachtsamkeit ist in vielen Fällen eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltsgebühren für die Abmahnung zu bezahlen, die sich nach dem Wert des geistigen Eigentums richtet und daher für den Verbraucher regelmäßig schwindelnde Höhen erreicht. Hier ist zunächst eine sorgfältige Prüfung erforderlich, ob die behauptete Verletzung überhaupt vorliegt. Daran schließt sich eine noch sorgfältigerer Prüfung der Unterlassungserklärung an. In den meisten Fällen ist diese viel zu schwammig und zu weit formuliert, so dass deren Grenzen nicht klar zu definieren sind und damit gar nicht ersichtlich ist, zu dem Unterlassen welcher Handlungen man konkret verpflichtet wird. Zudem ist der der Anwaltsgebühr zugrunde gelegte Gegenstandswert einer Überprüfung zu unterziehen. Oft ist dieser wesentlich zu hoch angesetzt.

Natürlich erfordert der Schutz des geistigen Eigentums eine wirksame Abwehr von Eingriffen insbesondere auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbes. So unterliegt die Arbeitnehmererfindung dem Schutz eines eigenen Gesetzes.